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Ihre Beauty- und Health-Agentur
Kompetenz in Beratung seit 2010
Geprüfte Qualität seit 2012
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Laut einer Gesetzesänderung vom 01.01.2005 haben sich im Bereich Zahnersatz wesentliche Veränderungen ergeben. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten einen so genannten „fundierten Festzuschuss“ für eine geplante Versorgung mit Zahnersatz, unabhängig davon, ob die Behandlung in Deutschland oder in der Türkei erfolgt.
Der von Ihrem Zahnarzt erstellte Gesamtbefund ist in einem Heil- und Kostenplan zu dokumentieren. Anhand dieses Befundes bestimmt Ihre Krankenkasse die Regelversorgung bzw. den Festzuschuss. Auch bei hochwertigerer Anfertigung, wie z. B. bei Implantaten, wird der Festzuschuss übernommen.
Diese nach deutschem Recht geltenden Regelungen gelten auch für den im Ausland angefertigten Zahnersatz, wenn dieser aus medizinischer Sicht erforderlich ist!
Bitte beachten Sie, dass der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden muss!
Nach der Behandlung reichen Sie dann Ihre Auslandsrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten den vereinbarten Kassenanteil erstattet.
Diese Regelung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten!
Bei Nicht-EU-Ländern, reagieren die Krankenkassen unterschiedlich, wenn es um die Übernahme von Festzuschüssen geht. Hier sprechen Sie am besten mit Ihrem Kundenbetreuer Ihrer Krankenkasse.
Bei weiteren Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich!