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Ihre Beauty- und Health-Agentur
Kompetenz in Beratung seit 2010
Geprüfte Qualität seit 2012
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Als ersten Schritt muss man natürlich wissen, ob es sich um ein medizinisches oder ästhetisches Problem handelt. Bei medizinischen Problemen haben Sie bestimmt bereits einen Zahnarzt aufgesucht. Dieser erstellt eventuell einen Heil- und Kostenplan sowie Röntgenbilder oder Abdrücke. Diese Unterlagen können Sie bei uns einreichen und wir leiten diese an unseren Zahnarzt weiter. Unser Zahnarzt wird Ihre Behandlung bestätigen oder eventuell eigene Vorschläge unterbreiten.
Bei ästhetischen Problemen benötigen wir Fotos von Ihren Zähnen. Am besten eines mit geschlossenem Kiefer und eines mit offenem Kiefer. Die Fotos werden ebenfalls an unseren Zahnarzt weitergeleitet, der Ihnen die sinnvollste Behandlung vorschlägt.
Selbstverständlich – wir arbeiten in allen Operationsbereichen ausschliesslich mit sehr qualifizierten Ärzten zusammen. So auch im zahnmedizinischen und im zahnästhetischen Bereich in Istanbul. Dafür erhalten Sie verschiedene Garantien: Bei Veneers sowie Inlays oder auch bei Brücken und Kronen 5 Jahre. Die Garantiezeit für Implantate beträgt sogar 10 Jahre. Dokumentiert wird Ihr Implantat in einem so genannten Implantatausweis. Dies ist ebenfalls auch in Deutschland üblich – jeder implantierte Fremdkörper wird in einem Implantatausweis bzw. -pass dokumentiert.
Die Garantie erfolgt durch den Implantathersteller einer Schweizer Marke, welche die Implantate individuell von Hand herstellt. Sie können wählen zwischen Porzellan VITA oder Zirkonium. Lassen Sie sich dazu von uns oder dem behandelnden Zahnarzt vor Ort beraten.
Laut einer Gesetzesänderung vom 01.01.2005 haben sich im Bereich Zahnersatz wesentliche Veränderungen ergeben. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten einen so genannten „fundierten Festzuschuss“ für eine geplante Versorgung mit Zahnersatz, unabhängig davon, ob die Behandlung in Deutschland oder in der Türkei erfolgt.
Der von Ihrem Zahnarzt erstellte Gesamtbefund ist in einem Heil- und Kostenplan zu dokumentieren. Anhand dieses Befundes bestimmt Ihre Krankenkasse die Regelversorgung bzw. den Festzuschuss. Auch bei hochwertiger Anfertigung wie z.B. bei Implantaten, wird der Festzuschuss übernommen. Diese, nach deutschem Recht geltenden Regelungen, gelten auch für den im Ausland angefertigten Zahnersatz, wenn dieser aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden muss.
Nach der Behandlung reichen Sie Ihre Auslandsrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten den vereinbarten Kassenanteil erstattet. Diese Regelung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Bei Nicht-EU-Ländern reagieren die Krankenkassen unterschiedlich, wenn es um die Übernahme von Festzuschüssen geht. Hier sprechen Sie am besten mit Ihrem Kundenbetreuer. Bei weiteren Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
“Erreichbarkeit ist der Schlüssel zur Kommunikation – wir sind 24/7 für Sie da!”
+49 5407 8146 119
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Ihre Rechte, unsere Mission.
Wir schützen Ihre Patientenrechte auch im Ausland und wählen nur klinisch anerkannte Einrichtungen in Istanbul. So garantieren wir Ihnen internationale Standards und höchste Qualität. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung für Ihre medizinischen und ästhetischen Bedürfnisse.
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