Der festsitzende Zahnersatz
Mögliche Formen des Zahnersatzes bei Zahnlücken sind neben Zahnimplantaten, Zahnkronen, oder Zahnprothesen die sogenannten Zahnbrücken. Können einer oder mehrere Zähne nicht mehr länger im Gebiss erhalten werden, bietet sich die Brücke als bewährter Zahnersatz an. Man unterscheidet keramisch verblendete Brücken mit einem Goldgerüst und Vollkeramikbrücken für höchste ästhetische Ansprüche. Zahnbrücken zählen zum sogenannten festsitzenden Zahnersatz. Sie können – anders als Prothesen – nicht eigenständig herausgenommen werden. Wenn eine kleine oder auch größere Lücke im Gebiss geschlossen werden soll, kommt idealerweise eine Brücke zum Einsatz. Festsitzende Zahnbrücken können bis zu maximal vier Zähne überbrücken, vorausgesetzt, die Zahnlücken liegen nicht zu weit auseinander.
Die lückenbegrenzenden Zähne werden zunächst überkront und dann wie Brückenpfeiler genutzt. Dazwischen wird die Brücke eingesetzt und auf den Nachbarzähnen festzementiert. Weil Zahnbrücken auf dem eigenen Zahnbestand angebracht werden, müssen starke Zähne und gesunde Zahnwurzeln vorhanden sein, um der Brücke stabile Fixierpunkte zu bieten. Weil die Zahnbrücken an den danebenliegenden Zähnen befestigt werden, müssen diese tragenden Zähne angeschliffen werden. Somit dürfen diese Zähne nicht wackelig oder ungesund sein. Sonst steigt das Risiko, den Zahnersatz zu verlieren. Bereits wurzelbehandelte Zähne können ebenfalls als Pfeiler dienen – sie müssen nur stabil genug sein. Das gilt auch für die Kombination Implantat/Brücken.